Infektionsschutz und Hygiene
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Corona Hygieneplan
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Nachweis zum Masernschutz
Seit dem 01.03.2020 gilt das Masernschutzgesetz.
Danach muss für alle Kinder, die in Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden, ein ausreichender Masernschutz nachgewiesen werden.
Auch alle nach dem 31.12.1970 geborenen Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen tätig sind, sind zu diesem Nachweis verpflichtet.
Der Nachweis kann durch die Vorlage des Impfausweises oder durch eine ärztliche Bescheinigung erbracht werden.
Aktuelle Termine
Freitag, der 11.10.2024
letzer Schultag vor den Herbstferien- Unterrichtsschluss nach der 3.Stunde
Montag, der 28.10.2024
1.Schultag nach den Herbstferien
Freitag, der 13.12.2024
Weihnachtsbasar
der DVS von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Newsletter zum Schuljahresstart aus dem Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen:
Schule aktuell für Eltern - Schuljahresstart | kultus.hessen.de