Infektionsschutz und Hygiene

Corona Hygieneplan

Hygieneplan 10.0.pdf
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Nachweis zum Masernschutz

 

Seit dem 01.03.2020 gilt das Masernschutzgesetz.

Danach muss für alle Kinder, die in Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden, ein ausreichender Masernschutz nachgewiesen werden.

Auch alle nach dem 31.12.1970 geborenen Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen tätig sind, sind zu diesem Nachweis verpflichtet.

Der Nachweis kann durch die Vorlage des Impfausweises oder durch eine ärztliche Bescheinigung erbracht werden.