Infektionsschutz und Hygiene

Corona Hygieneplan

Hygieneplan 10.0.pdf
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Nachweis zum Masernschutz

 

Seit dem 01.03.2020 gilt das Masernschutzgesetz.

Danach muss für alle Kinder, die in Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden, ein ausreichender Masernschutz nachgewiesen werden.

Auch alle nach dem 31.12.1970 geborenen Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen tätig sind, sind zu diesem Nachweis verpflichtet.

Der Nachweis kann durch die Vorlage des Impfausweises oder durch eine ärztliche Bescheinigung erbracht werden.

 

Aktuelle Termine

Freitag, der 11.10.2024

letzer Schultag vor den Herbstferien- Unterrichtsschluss nach der 3.Stunde

 

Montag, der 28.10.2024

1.Schultag nach den Herbstferien

 

Freitag, der 13.12.2024

Weihnachtsbasar

der DVS von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr 

 

 

 

Newsletter zum Schuljahresstart aus dem Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen: 

 

Schule aktuell für Eltern - Schuljahresstart | kultus.hessen.de